Aenderungen fuer SS22

This commit is contained in:
2022-04-02 15:35:52 +02:00
parent 953745f54e
commit 13ba4777e0
13 changed files with 35 additions and 37 deletions
+5 -11
View File
@@ -1,19 +1,13 @@
\spaltenanfang
\noindent Die Goethe-Universität kehrt nach drei Hybridsemestern nun endlich wieder zum Präsenzbetrieb zurück. Das bedeutet, dass der Großteil der Veranstaltungen Vorort stattfinden wird. Aufgrund der Hygienebestimmungen gelten die 3G-Regeln, du musst also geimpft, genesen oder getestet sein. Da die Räume wieder in voller Kapazität genutzt werden gilt dort die Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (also OP-Maske, FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil). Dennoch werden weiterhin einzelne Veranstaltungen digital stattfinden. Welche Vorlesungen und Prüfungen wo und wie angeboten werden findest du im \href{https://qis.server.uni-frankfurt.de}{Vorlesungsverzeichnis}. Es wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass in Reaktion auf den weiteren Verlauf der Pandemie sich diese Regeln jederzeit ändern können. Deshalb gilt grundsätzlich: \textbf{Alle Angaben auf dieser Seite bitte nochmal selbst überprüfen!}
\subsubsection{Gebäude}
In sämtlichen Gebäuden der Universität gilt die Maskenpflicht, auch bei Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare, Prüfungen und Praktika. Eine Ausnahme sind die Lernplätze in den Bibliotheken, an denen die Maskenpflicht an den Sitzplätzen entfällt.
%\subsubsection{Semesterticket}
%Damit du aber gar nicht zu diesen Gebäuden fahren musst, kannst du ein RMV-Übergangsticket selbst ausdrucken. Dafür einfach auf der Website \url{https://kartenservice.uni-frankfurt.de/mitarbeitercard/login} mit dem HRZ-Konto anmelden und auf ``RMV-Bescheinigung anzeigen'' klicken. Damit diese dann aber auch gültig ist musst du eins von beidem zusätzlich stets bei dir haben: entweder deine alte Goethe-Card, auf der schon ein Aufdruck ist, wobei der Zeitraum schon abgelaufen ist. Oder für Erstsemester/Wechsler eine Goethe-Card ohne Semesterticket-Aufdruck \textbf{\underline{und}} deine ausgedruckte Immatrikulationsbescheinigung für das aktuelle Semester. Die wiederum bekommst du aus dem Portal \url{https://www.goethe-campus.uni-frankfurt.de/} $\to$ oben rechts mit dem HRZ-Konto anmelden $\to$ Mein Studium $\to$ Studienservice $\to$ Bescheinigungen.
\noindent Die Goethe-Universität kehrt nach vier Hybridsemestern nun endlich wieder weitgehend zum Präsenzbetrieb zurück. Das bedeutet, dass (fast) alle Veranstaltungen Vorort stattfinden werden. Die Hygienebestimmungen werden voraussichtlich Aufgehoben, also keine 3G-Zugangskontrollen sowie Zugang zu den Gebäuden auch für Externe, Kinder und Schüler. Alle Räume werden auch wieder zu 100\% genutzt. Zudem ist die Maskenpflicht aufgehoben. Dennoch appelliert die Goethe-Universität an alle Studierenden und Besucher*innen zum eigenen und gegenseitigen Schutz eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP2, KN95, N95 oder vergleichbar ohne Ausatemventil) zu tragen. Dennoch kann es sein, dass einzelne Veranstaltungen digital stattfinden. Informationen dazu findest du im \href{https://qis.server.uni-frankfurt.de}{Vorlesungsverzeichnis}. Sämtliche Fristen für z.B. Hausarbeiten sind wieder wie vor der Pandemie.
Es wurde jedoch auch darauf hingewiesen, dass in Reaktion auf den weiteren Verlauf der Pandemie sich diese Regeln jederzeit ändern können. Deshalb gilt grundsätzlich: \textbf{Alle Angaben auf dieser Seite bitte nochmal selbst überprüfen!}
\subsubsection{Semesterzählung}
Ob das Wintersemester 2021 wieder bei den prüfungsrechtlichen Fristen von gestuften und modularisierten Studiengängen (wie z.B. Bachelor Informatik) nicht berücksichtigt wird ist (Stand: \today)\ noch nicht entschieden.
Auch die Semesterzählung für das BAföG ist wieder normal, also zählen nun wieder alle Semester und die Regelstudienzeit wird nicht weiter verlängert.g
\subsubsection{Zusätzliche Freiversuchregelung}
Für das Wintersemester 2021/22 wurde wieder ein zusätzlicher Freiversuch beschlossen. Das bedeutet du kannst eine endgültig nicht bestandene Klausur (letzter Versuch durchgefallen) noch einmal schreiben, sofern diese Sonderregel in diesem Modul noch nicht in den vergangenen Semestern eingesetzt wurde. Hiervon wird die Freiversuchsregelung des Fachbereichs Informatik nicht beeinflusst.
In den vergangenen Corona-Semestern gab es eine zusätzliche Freiversuchsregelung. Diese ist nun aufgehoben, lediglich Prüfungen die im Rahmen von im Wintersemester 2021/22 gehalten werden, haben weiterhin einen Anspruch auf diesen Corona-Freiversuch.
Der Freiversuch des Fachbereichs Informatik ist davon nicht beeinflusst, du hast also weiterhin einen Freiversuch wenn du eine Klausur in einem Basismodul in dem Semester schreibt, welches in der Prüfungsordnung als Frei-/Verbesserungsversuch markiert ist.
\spaltenende
\vfill